Willkommen bei der Blackfoot Online Outdoor Store

Impressum & AGB

Blackfoot Camp GmbH

Stallagsbergweg 1

50769 Köln

Tel.: 0221 168818 - 10
Fax: 0221 168818 - 19
E-Mail: info@blackfoot-camp.de

Internet: www.blackfoot-camp.de

Geschäftsführer: Herr Boris Martensen
Vertretungsberechtigter: Herr Boris Martensen
Register: Handelsregister
Register/ Ort: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 68945
Kammer: IHK Köln
UID: DE270932886


AGB:

Verleih / Materialtest

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages der zwischen der Blackfoot Camp GmbH / Blackfoot Outdoor Sportartikel GmbH (im Folgenden Blackfoot) und Ihnen zustande kommt.

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages, der zwischen der Blackfoot Camp GmbH, Blackfoot Outdoor Sportartikel GmbH (im folgenden Blackfoot) und Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer zustande kommt.

Vertragsabschluss Mietvertrag

Mit Eingang der Reservierung/Bestellung, die schriftlich per Internet, E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen kann, erfolgt die Prüfung auf Verfügbarkeit durch das Blackfoot Camp GmbH Team.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese Buchungsbestätigung ist für beide Seiten verbindlich.

Der Mietvertrag kommt mit Absendung der Buchungsbestätigung vom Blackfoot Camp GmbH Team an den Kunden zustande. Er bedarf keiner bestimmten Form.

Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Abschluss des Mietvertrages ergeben. Dies gilt insbesondere für die Zahlung der Mieten und Kautionen.

Leistungsverpflichtung aus dem Mietvertrag

Die Leistungsverpflichtung der Blackfoot Camp GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

Bestimmungen zu widrigen Witterungsverhältnissen

Die Blackfoot Camp GmbH übernimmt keine Einstandspflicht und kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, werden alle Angebote der Blackfoot Camp GmbH grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht. Dies gilt im Besonderen auch bei Regen, Wind oder für die Jahreszeit ungewöhnliche Temperaturen.

Die Kündigungsrechte gemäß § 651j BGB (Kündigung des Vertrages bei höherer Gewalt) bleiben unberührt.

Mietkautionen und Mieten

Ohne vollständige Bezahlung der Miete besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen der Blackfoot Camp GmbH. Leistet der Kunde trotz Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen Mietkaution und/oder Miete nicht entsprechend den vorstehenden festgelegten oder sonst vereinbarten Fälligkeiten, ist die Blackfoot Camp GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen.

Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Termine oder der Art und Anzahl der Testcenter - Artikel besteht nicht.

Ist eine Umbuchung möglich, wird die Blackfoot Camp GmbH diese, im Interesse des Kunden,vornehmen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Mietkaution oder anteilige Erstattung der Miete.

Rücktritt und Kündigung des Mietvertrages durch die Blackfoot Camp GmbH

Die Blackfoot Camp GmbH kann den Mietvertrag nach Maßgabe folgender Regelungen kündigen:

1. Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Kunde die Durchführung des Mietvertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

2. Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Kunde schuldhaft gegen die Regelungen nach Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, die zur Sicherstellung eines geordneten Ablaufs der im Mietvertrag festgelegten Leistungen oder im Interesse der Sicherheit gerechtfertigt sind.

3. Kündigt die Blackfoot Camp GmbH so besteht weiterhin Anspruch auf die Zahlung der Gesamtmiete.

Rücktritt und Kündigung des Mietvertrages durch den Kunden

Der Kunde kann bis Reservierungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Blackfoot Camp GmbH vom Mietvertrag zurücktreten.

In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen der Blackfoot Camp GmbH als pauschale Entschädigung 5,00 €uro je Testcenter Artikel zu.

Bei Rücktritt am Tage des Beginns des Verleihs oder bei Nichtantritt sind 90% der Miete aus dem abgeschlossenen Mietvertrag zu zahlen.

Dem Kunden ist es gestattet, der Blackfoot Camp GmbH nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

Die Blackfoot Camp GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend dem entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder Kosten zu berechnen.

Besondere Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Kunden ist zum Tragen einer geeigneten und ordnungsgemäß passenden Schutzausrüstung, je nach Testcenter Artikel / Sportart verpflichtet.

Es besteht vor und während jedem Materialtest Alkoholverbot.

Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Art Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Verbote o.ä. sind exakt zu befolgen.

Der Kunde haftet gegenüber der Blackfoot Camp GmbH für den Verlust von Testartikel und jeder Art von Ausrüstungsgegenständen.

Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an Testartikeln und Ausrüstungsgegenständen.

Der Kunde haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Testartikeln oder Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solchen, die sich aus der Nichtbeachtung oder dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden der Blackfoot Camp GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

Haftung

Die Blackfoot Camp GmbH haftet nicht für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden, soweit ein Verschulden oder Mitverschulden der Blackfoot Camp GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen auszuschließen ist.

Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis aus dem Mietvertrag zwischen der Blackfoot Camp GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Falls bei Klagen des Kunden gegen der Blackfoot Camp GmbH im Ausland für die Haftung der Blackfoot Camp GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen die Blackfoot Camp GmbH ist Köln.

Für Klagen der Blackfoot Camp GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

Besondere Bestimmungen für Gruppen

Die Blackfoot Camp GmbH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, die vom Gruppenauftraggeber zusätzlich zu den Leistungen der Blackfoot Camp GmbH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

Kundenrezensionen

Entscheidet sich der Nutzer, eine Kundenrezension im Blackfoot Camp GmbH Onlineangebot zu verfassen, gewährt er der Blackfoot Camp GmbH eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke online wie offline. Die Blackfoot Camp GmbH wird sich bemühen, den Verfasser stets als Autor zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen. Die Blackfoot Camp GmbH behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Darüber hinaus gelten die Rezensionsrichtlinien. Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder. Die Inhalte stimmen mit der Auffassung der Blackfoot Camp GmbH nicht unbedingt überein.

Kurse / Veranstaltungen

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen und stellt ein vier Wochen gültiges, verbindliches Angebot des Veranstaltungsteilnehmers dar. Diese Anmeldung muss über ein Buchungsformular (online oder per Post oder per Mail) erfolgen. Auch formlose Buchungen werden anerkannt, sobald Sie von Blackfoot oder einem von Blackfoot beauftragten schriftlich oder mündlich bestätigt wurden.

Blackfoot nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung an. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Veranstaltungsteilnehmer in aller Regel eine schriftliche Buchungsbestätigung und weitere Reiseunterlagen. Weicht die Buchungsbestätigung allerdings vom Angebot des Veranstaltungsteilnehmers ab, so ist dies ein 10 Tage gültiges Angebot der Firma Blackfoot und kann durch Zahlung der Anzahlung angenommen werden.

Werden in einer Anmeldung mehrere Teilnehmer mit angemeldet, so haftet der Anmeldende für alle Verpflichtungen dieser, wenn er diese Verpflichtung durch eine getrennte Erklärung übernimmt.

Unsere Preise sind immer mit einem Zusatz verbunden (pro Gruppe, pro Person bzw. pro Veranstaltungsdauer, pro Tag). Dieser variiert je nach Veranstaltung und ist aus den Prospekten bzw. dem Angebot der Firma Blackfoot zu entnehmen. Altersabhängige Vergünstigungen beziehen sich immer auf das vollendete Lebensjahr.

Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25% des gesamten Veranstaltungspreises zu entrichten.

Die Anzahlung kann per Überweisung, Lastschrift, PayPal oder in Bar beglichen werden. Bei einer Überweisung ist der Teilnehmername und die Rechnungsnummer / Buchungsnummer anzugeben.

Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer mit Rücktrittskosten (siehe Rücktritt und Umbuchung) belastet.

Bei Buchungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.

Der Frühzahlerrabatt kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dies in einem Angebot, auf einem Buchungsformular oder in einer Kursauschreibung explizit erwähnt wurde.

Bei in Anspruchnahme des Frühzahlerrabattes muss der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung bei Blackfoot gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Frühzahlerrabatt aberkannt und die Differenz dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Für die Gebühr der Leihausrüstung, die nicht im Veranstaltungspreis enthalten ist, kann kein Frühzahlerabatt in Anspruch genommen werden.

Rücktritt und Umbuchung des Teilnehmers

Der Veranstaltungsteilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Dieses muss immer schriftlich erledigt werden. Die dabei anfallenden Stornokosten berechnen sich wie folgt:

  • Nach eingegangener Buchung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Gesamtreisekosten, mind. 25,- Euro
  • bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Gesamtreisekosten,
  • bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Gesamtreisekosten,
  • bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Gesamtreisekosten,
  • bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Gesamtreisekosten,
  • am Anreisetag oder später 100 % der Gesamtreisekosten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder anderen von Blackfoot nicht vertretbaren Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Ersparte Aufwendungen, die Blackfoot von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den Veranstaltungsteilnehmer zurückgezahlt.

Rücktritt und Kündigung durch Blackfoot

Störung während der Veranstaltung: Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung auch nach einer Abmahnung noch weiterhin erheblich stört. Ein sofortiger Ausschluss ist auch möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Gruppe gefährdet oder sich nicht an klare Anweisungen des Veranstaltungsbegleiters hält. Dabei behält Blackfoot das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Veranstaltung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben.

Mindestteilnehmerzahl: Wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, so kann Blackfoot diese 7 Tage vor Reisebeginn kündigen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. Eine Ersatz für die ausfallende Veranstaltung kann verlangt werden, wenn diese mit keinem Mehraufwand für Blackfoot verbunden ist.

Leistungen / Leistungsänderungen

Die Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen bzw. eines schriftlich erfolgten Angebots der Firma Blackfoot in Verbindung mit der Buchungsbestätigung

Bei erheblichen Veränderungen der Leistungen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten oder eine Ersatzreise in Anspruch nehmen. Von diesem Recht muss allerdings umgehend Gebrauch gemacht werden, wenn die Änderung bekannt wird.

Leistungsänderungen die in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht mutwillig von Blackfoot herbeigeführt sind und keine erhebliche Abweichung darstellen, sind gestattet. Allerdings sind diese bei bekannt werden umgehend dem Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen.

Werden auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers Änderungen der Veranstaltung vorgenommen, so können diese mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Die Höhe der Umbuchungsgebühr wird je nach Aufwendung festgesetzt.

Wird in einer Ausschreibung auf mögliche Probleme hingewiesen (z.B. stark schwankender Wasserstand verschiedener Flüsse wie der Sieg), so kann Blackfoot schon bei Abschluss des Vertrags Alternativen aufzeigen. Bei Vereinbarung einer Alternative ist diese bindend.

Höhere Gewalt

Im Falle nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Gewitter bei Kanuveranstaltungen, etc.), die den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder gar gefährden, kann Blackfoot ein Alternativprogramm vorschlagen oder die Veranstaltung kündigen.

Auch der Veranstaltungsteilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.

Blackfoot kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.

Haftung

Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von Seiten des Veranstalters.

Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Blackfoot haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die im Prospekt oder im Angebot als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich von uns vermittelt wurden.

Zoll, Pass und andere Bestimmungen für ihr Kursgebiet

Der Veranstaltungsteilnehmer hat darauf zu achten, dass je nach Veranstaltungsort spezielle Bestimmungen zu Zoll, Devisen, Visa, Pass u.ä. bestehen. Für die Einhaltung aller, auch der von uns nicht erwähnten Bestimmungen, ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.

Vertragsobliegenheit und Hinweise

Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung bzw. Blackfoot (Blackfoot Outdoor Sportartikel GmbH, Siegburger Str. 227, 50679 Köln, Tel. 0221 992257-0) zu melden und Abhilfe zu verlangen.

Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.

Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Veranstaltungsteilnehmer nach Beendigung der Veranstaltung binnen eines Monats gegenüber Blackfoot (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.

Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachungen nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.

Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.

Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Blackfoot Camp GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Falls bei Klagen des Kunden gegen der Blackfoot Camp GmbH im Ausland für die Haftung der Blackfoot Camp GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen die Blackfoot Camp GmbH ist Köln.

Für Klagen der Blackfoot Camp GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

Der gesamte Vertrag wird durch Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nicht unwirksam.

Datenverwaltung

Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine Daten in die Kundendatei von Blackfoot aufgenommen und für den Betrieb verwendet werden. Dies geschieht unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht während der Durchführung der einzelnen Aktionen liegt bei Blackfoot bzw. den beauftragten Veranstaltungsleitern.

Die Aufsichtspflicht außerhalb unserer Aktionen bzw. die Aufsichtspflicht für nicht beteiligte Teilnehmer trägt bei Jugendgruppen einer oder mehrere der Betreuer.